Tabaksteuer 2012 aktuelle Werte
Tabaksteuer 2012 -Gesetz (kurz:TabStG)
Info zur Änderung des Tabaksteuer 2012-Gesetzes:
Das Tabaksteuer 2012-Gesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870) wurde durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2221) geändert.
Hier stellen wir Ihnen den aktuellen Steuertarif Tabaksteuer Deutschland für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak für das Jahr 2012 vor.
§ 2 Steuertarif
(1) Die Steuer beträgt:
1.für Zigaretten
für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 9,26 Cent je Stück und 21,87 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 18,518 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette.
2.für Zigarren und Zigarillos
a) vorbehaltlich der Buchstaben b und c 1,4 Cent je Stück und 1,47 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 5,760 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarre oder des zu versteuernden Zigarillos;
b) bis 30. April 2011 1,4 Cent je Stück und 1,47 Prozent des Kleinverkaufspreises;
c) für den Zeitraum vom 1. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2011 mindestens 4,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarre oder des zu versteuernden Zigarillos.
3.für Feinschnitt
für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 43,31 Euro je Kilogramm und 14,41 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 84,89 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts (Zigarettentabak).
4.für Pfeifentabak
15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 22 Euro je Kilogramm.
Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen nur die Tabaksteuer 2012 die die Jahre 2011 und 2012 betreffen und nicht die Folgejahre.
Die Gesetze ändern sich ständig und wir werden versuchen Sie über aktuelle Änderungen der Tabaksteuern, die für Tabakwaren von Bedeutung sind, zu informieren.
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