Das E-Zigaretten- und E-Shishas-Verbot soll die Jugendlichen und Kinder vor
Wichtiger Hinweis zur Jugendschutzregelung:
gemäß §9 und §10 des Jugendschutzgesetzes ist der Verkauf und Abgabe von Tabakwaren und Alkohol an Personen unter 18 Jahren verboten.
Daher werden unsere Tabakwaren, E-Zigaretten, nikotinhaltige E-Liquids und Alkohol grundsätzlich nur an volljährige Personen verkauft.
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Die Markennamen sowie auch Warenzeichen, haben wir nur für unsere Beschreibung und Darstellung der Produkte verwendet, diese sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
Die EG-Gesundheitsminister - Rauchen kann tödlich sein.
Durch elektrische Zigaretten kann keine Rauchentwöhnung erreicht werden. Diese liefern ebenfalls wie andere gewöhnliche Zigaretten Nikotin dem Benutzer zu. Bei beabsichtigten Rauchentwöhnung wenden Sie sich bitte an ihren Arzt oder Apotheker. Durch die Verwendung der elektronischen Zigarette kann der erzeugte Dampf Nikotin enthalten, hier kommt es drauf an, ob nikotinhaltige Liquids verdampf werden. Ebenfalls wie übliche Zigaretten sind E-Zigaretten und alle nikotinhaltige Liquids nicht für Personen unter 18 Jahre, Schwangere, stillende Mütter, Menschen mit Herz oder Kreislauf Erkrankungen oder Nichtraucher geeignet. Die E-Zigaretten und Liquids dürfen nicht in die Hände von Kindern oder Tieren geraten. Bitte achten Sie bei der Aufbewahrung dieser darauf.
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