!!! Diskreter, neutraler und versicherter Versand auch an DHL-Postfiliale/Paketshop. Ab einem Bestellwert von 149,00 Euro ist die Lieferung für Sie per DHL-Paket kostenlos. Pakete mit Warenwert ab 500€, 2.500€ oder 25.000€ Bestellwert werden unsererseits zusätzlich versichert und verschickt. Die Zahlung per Vorkasse erfolgt am selben oder nächsten Werktag nach der Überweisung. Nach Versendung des Paketes erhalten Sie von uns per E-Mail eine Sendungsverfolgungsnummer. Aus steuerlichen Gründen können die Lieferungen von Tabakwaren nur innerhalb Deutschlands erfolgen. Der Verkauf von Tabakwaren ist nur an Personen ab 18 Jahren möglich. Ihr Genussmittel Hartung

Rauchen in der Wohnung ohne Lüften verboten

rauchen in der wohnung eines mieters

Rauchen in der Wohnung

Zu viel Rauchen in der Wohnung ist verboten und kann eine Kündigung kosten, wenn nicht gelüftet wird und die Nachbarn sich beschweren.

So erging einem düsseldorfer Raucher, der durch das Rauchen in der Wohnung die Nachbarn mit dem Rauch belästigt hat.

Das Landgericht Düsseldorf hat nun eine Entscheidung getroffen und ein Räumungsurteil gegen den rauchenden Mieter bestätigt.

zigaretten online kaufen

Das Amtsgericht hat bereits für die Räumung der Wohnung entschieden, jedoch ist der Mieter in die Berufung gegangen.

  • Das Landgericht hat die Berufung des Mieter jedoch zurückgewiesen und der Mieter muss bis zum 31. Dezember 2014 seine Mietwohnung räumen.

WICHTIG:

Das Rauchen in der Wohnung stellt für sich kein vertragswidriges Verhalten und somit kein Kündigungsgrund dar.

  • Dem Mieter darf einfach nur wegen dem Rauchen sowohl fristlos als auch ordentlich durch Vermieter nicht gekündigt werden.

Der entscheidende Grund liegt bei dem Mieter darin, dass dieser eben keine Maßnahme unternommen hat, um zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur gelangt.

  • Mit seinem Verhalten hat er sogar selbst dazu beigetragen, dass Geruchsbelästigung im Flur für die Nachbarn entsteht.

Er hat seine Wohnung nicht genug gelüftet und auch viele Aschenbecher nicht geleert.

  • Durch die Kammer wurde eine Beweisaufnahme vorgenommen, die letztendlich überzeugt hat, dass die Vermieterin im Jahre 2012 mehrfach den Mieter mündlich abgemahnt hat.

Der Mieter reagiert auf die Abmahnung der Vermieterin gar nicht.

  • Bei der Räumungsfrist wurde berücksichtigt, dass der Mieter bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebt und deshalb ist diese recht lang ausgefallen.

Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgte durch die auf Räumung der Wohnung klagende Vermieterin erst dann, als sich die Hausbewohner über die Geruchsbelästigung des Mieters beschwert haben.

  • Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, jedoch ging der Mieter in die Berufung. Das Landgericht hat jedoch die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt.

Revision noch über das Rauchen in der Wohnung möglich

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das Landgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.

Hierdurch ist eine grundsätzliche Klärung der Frage möglich, ob durch das Rauchen in der Wohnung eines Mieters verursachte Immissionen in einem Mehrfamilienhaus zu einer Kündigung führen können (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 21 S 240/13).

zum SHOP

Zigaretten kaufen

Viele Grüße

Ihr Genussmittel Hartung

Booking.com

Warenkorb


Keine Artikel im Warenkorb

Versandkosten nach Bestellwert

Zahlungsmethoden

Versandunternehmen DE

Packstation-Registrierung