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E-Zigaretten- und E-Shishas-Verbot für Jugendliche und Kinder

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E-Zigaretten- und E-Shishas-Verbot

Das Bundeskabinett hat das E-Zigaretten- und E-Shishas-Verbot für Jugendliche und Kinder beschlossen.

Das E-Zigaretten- und E-Shishas-Verbot soll die Jugendlichen und Kinder vor Tabakprodukten schützen.

Das neue Gesetz nennt man auch E-Abgabeverbot, welches vor kurzem durch das Bundeskabinett beschlossen wurde.

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E-Zigarette- und E-Shishas-Verbot – wie hat sich die E-Zigarettenbranche vorbereitet?

Viele Vertreter der E-Zigarettenbranche haben bevor so ein Gesetz überhaupt raus gekommen ist, schon vorsichtshalber den Verkauf von E-Zigaretten - und E-Shishas selbst beschränkt und diese eben nur an Erwachsene Raucher verkauft.

  • Betroffen sind jedoch auch E-Shishas, diese dürfen auch nicht Jugendliche und Kinder einfach verkauft werden.

Die meisten Tabakwarenhändler haben sich bereits auf das beschlossene E-Zigaretten- und E-Shishas-Verbot eingestellt und gehalten.

  • Trotzdem wollte die Bundesregierung sicher gehen und hat die neuen Regeln verabschiedet.

Ein Gesetzesentwurf wurde bereits durch die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegt.

  • Danach ist es verboten die elektronischen Dampfprodukte an Kinder und Jugendliche zu verkaufen.

Welche Regelung galt vor dem E-Zigarette-Verbot?

Bisher wurde noch keine Regelung in diesem Bereich getroffen.

  • Die E-Zigaretten zählten nicht als Tabakwaren, weil diese keinen Tabak enthalten und konnten somit den Jugendlichen und Kindern nicht wie andere Tabakwaren verboten werden.

Beim Verkauf von Zigaretten und Tabak gilt ja bereits das Verkaufsverbot an Jugendliche und Kinder und zwar dürfen diese nur von volljährigen Personen erworben werden.

  • Durch die Änderung des Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes kann das beschlossene E-Zigarette-Verbot umgesetzt werden.

Das E-Zigarette-Verbot gilt nicht nur für Verkäufer und Händler vor Ort sondern auch für den Internethandel ebenfalls.
Es wird hierdurch eine noch intensivere Altersnachweisprüfung erfolgen.

  • Die Bundesfamilienministerin ist mit der Umsetzung des neuen Gesetzes zufrieden. Den durch das neue Gesetz soll ja gezeigt werden, dass der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas auf keinen Fall harmlos ist.

Außerdem soll verhindert werden, dass viele Jugendliche und Kinder zu E-Zigaretten und E-Shishas als eine neue Kultur des Rauchens greifen.

  • Die aktuellen Umfragen besagen, dass ca. ein viertel der Jugendlichen, die zwischen 16 und 19 Jahre alt sind, schon mindestens einmal die E-Zigarette oder E-Shisha gedampft haben.

Die Jugendlichen und Kinder sollen durch das neue E-Zigarette-Verbot geschützt werden, weil das Dampfen auf keinen Fall ungefährlich für die Gesundheit eines noch wachsenden Körpers ist.

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