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Wann ist Rauchen auf dem Balkon erlaubt?

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Rauchen auf dem Balkon

Rauchen auf dem Balkon ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so entschied das Amtsgericht Rathenow.

Wann ist denn das Rauchen auf dem Balkon erlaubt und um was ging es in dem Urteil?

Das Rauchen von 12 Zigaretten pro Tag auf dem Balkon ist in Ordnung und stellt keine gesundheitliche Belästigung für den Nachbarn dar.

Somit dürfen die Mieter weiterhin auf dem Balkon rauchen, entschied das Amtsgericht Rathenow am 06.09.13.

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Um was ging es bei dem Fall - Rauchen auf dem Balkon?

Geklagt hat ein Rentnerehepaar gegen deren Nachbarn. Da die Nachbarn immer wieder auf dem Balkon rauchten, störte dies das Rentner-Ehepaar sehr.

Die Rentner mussten den Rauch immer einatmen, weil der Rauch meistens nach oben steigt.

Diese wollten die Störung nicht mehr hinnehmen und erklärten, dass sie sogar nicht mal Kaffee trinken können.

Die Rentner kamen auf die Idee einen Rauchprotokoll vorzubereiten und bestimmten in diesem, bestimmte Ruhezeiten, wann die Nachbarn nicht rauchen sollten.

Die Nachbarn sagten beim Gericht aus, dass sie maximal 12 Zigaretten pro Tag auf ihrem Balkon rauchen.

Die Klage des Rentner-Ehepaars wurde abgewiesen. Gerade bei 12 Zigaretten pro Tag liegt hier keine gesundheitliche Belästigung und auch Gefährdung vor.

Das Landgericht Hamburg fand bereits vor der Entscheidung dieses Urteils, dass das Rauchen von  max. 20 Zigaretten für Nichtraucher hinzunehmen ist und auch keine Belästigung darstellt.

Werden die Fenster nicht gelüftet und raucht der Mieter sehr viel in der eigenen Wohnung, so ist eine Kündigung des Rauchers aus gesundheitlichen Gründen in diesem Fall möglich.

Bei Entscheidung des Gerichts spielen die gesundheitlichen Faktoren der Nachbarn eine große Rolle. Jedoch gibt es auch Richtwerte, an die sich die Gerichte halten oder halten müssen.

Wurde über ein ähnliches Urteil bereits entschieden, so bezieht sich das Gericht auf das vorherige Urteil.

Bis zu einem gewissen Punkt ist das Rauchen auf dem Balkon also erlaubt. Bei dieser Entscheidung wurde das Recht des Rauchers bekräftigt.

Viele Grüße

ihr Genussmittel Hartung

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