Rauchen in der Wohnung ohne Lüften verboten
Zu viel Rauchen in der Wohnung ist verboten und kann eine Kündigung kosten, wenn nicht gelüftet wird und die Nachbarn sich beschweren.
So erging einem düsseldorfer Raucher, der durch das Rauchen in der Wohnung die Nachbarn mit dem Rauch belästigt hat.
Das Landgericht Düsseldorf hat nun eine Entscheidung getroffen und ein Räumungsurteil gegen den rauchenden Mieter bestätigt.
- Zu viel Rauchen in der Wohnung ohne Lüften kann Kündigung kosten
Das Amtsgericht hat bereits für die Räumung der Wohnung entschieden, jedoch ist der Mieter in die Berufung gegangen.
- Das Landgericht hat die Berufung des Mieter jedoch zurückgewiesen und der Mieter muss bis zum 31. Dezember 2014 seine Mietwohnung räumen.
WICHTIG:
Das Rauchen in der Wohnung stellt für sich kein vertragswidriges Verhalten und somit kein Kündigungsgrund dar.
- Dem Mieter darf einfach nur wegen dem Rauchen sowohl fristlos als auch ordentlich durch Vermieter nicht gekündigt werden.
Der entscheidende Grund liegt bei dem Mieter darin, dass dieser eben keine Maßnahme unternommen hat, um zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur gelangt.
- Mit seinem Verhalten hat er sogar selbst dazu beigetragen, dass Geruchsbelästigung im Flur für die Nachbarn entsteht.
Er hat seine Wohnung nicht genug gelüftet und auch viele Aschenbecher nicht geleert.
- Durch die Kammer wurde eine Beweisaufnahme vorgenommen, die letztendlich überzeugt hat, dass die Vermieterin im Jahre 2012 mehrfach den Mieter mündlich abgemahnt hat.
Der Mieter reagiert auf die Abmahnung der Vermieterin gar nicht.
- Bei der Räumungsfrist wurde berücksichtigt, dass der Mieter bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebt und deshalb ist diese recht lang ausgefallen.
Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgte durch die auf Räumung der Wohnung klagende Vermieterin erst dann, als sich die Hausbewohner über die Geruchsbelästigung des Mieters beschwert haben.
- Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, jedoch ging der Mieter in die Berufung. Das Landgericht hat jedoch die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt.
Revision noch über das Rauchen in der Wohnung möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das Landgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.
Hierdurch ist eine grundsätzliche Klärung der Frage möglich, ob durch das Rauchen in der Wohnung eines Mieters verursachte Immissionen in einem Mehrfamilienhaus zu einer Kündigung führen können (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 21 S 240/13).
Viele Grüße