Hinweise zu Entsorgung von Batterien und Altgeräten
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien, Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir als Händler gem. der Batterieverordnung verpflichtet, die Endverbraucher, also den Kunden, der die Batterien oder Akkus nicht weiter verkauft, auf Folgendes hinzuweisen:
Bitte beachten Sie, dass Sie als Endverbraucher zur Rückgabe der Altbatterien oder Akkus gesetzlich verpflichtet sind, um eine fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung zu ermöglichen. Sie dürfen die Altbatterien daher auf keinen Fall zusammen mit dem Hausmüll entsorgen.
Die Altbatterien können im Handel vor Ort oder an einer kommunalen Sammelstelle abgegeben werden.
Da wir Geräte mit Batterien oder Akkus vertreiben, sind wir ebenfalls verpflichtet, die von uns weiter verkauften Altbatterien wieder zurück zu nehmen.
Die von uns vertriebenen Altbatterien können Sie ausreichend frankiert an uns zurück schicken oder vor Ort unentgeltlich unter der folgenden Adresse zurückgeben:
Genussmittel Hartung
Mühlstraße 2
65375 Oestrich-Winkel.
Bitte achten Sie bei der Nutzung der Batterien, dass das übliche Gebrauchsende der Akkus bzw. Batterien erreicht ist, da sonst Vorsorge gegen Kurzschluss getroffen werden muss.
Batteriesymbole
Die schadstoffhaltigen Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne und dem chemischen Symbol, welches für die Einstufung als schadstoffhaltiges Schwermetall (Hg, Pb oder Cd) versehen (siehe Symbole unten)
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Altbatterien oder Altakkus nicht einfach in den Hausmüll geworfen und somit entsorgt werden dürfen.
Die chemischen Symbole unter der durchgekreuzten Mülltonne auf den Batterien sind wie folgt zu verstehen:
Hg (Quecksilber) = Batterie mit mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Pb (Blei) = Batterie mit mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd (Cadmium) = Batterie mit mehr als 0,02 Masseprozent Cadmium.
Hinweise zu Altgeräteentsorgung
Ebenfalls wie Batterien dürfen die von uns weiter verkauften Ladegeräte mit Ladekabel und auch die Verdampfer seit dem 24. März 2006 nicht einfach in den Hausmüll geworfen und somit entsorgt werden. Die Altgeräte können kostenfrei von privaten Haushalten und Gewerbetreibenden bei den kommunalen Sammelstellen wie z. B. Wertstoffhöfe zurück gegeben werden. Dies ist jedoch nur in haushaltsüblichen Menge möglich.