Rauchen in Mietwohnung verboten
Das Rauchen in Mietwohnung ist verboten und kann ein Kündigungsgrund sein.
Warum kann man wegen dem Rauchen in Mietwohnung rausgeschmiesen werden?
Bisher konnte jeder Mieter in seiner Wohnung machen was er wollte auch das Rauchen war nicht verboten. Diese Freiheiten standen jedem Mieter zu. Das Düsseldorfer Amtsgericht entschied jedoch, dass das Rauchen in Mietwohnung verboten ist und einen Kündigungsgrund darstellen kann.
- Der Rauswurf aus der eigenen Mietwohnung wegen Rauchen und einer massiven Belästigung der Nachbarn durch den Qualm kann sogar gesetzesgemäß sein.
- Dies ist dann erst der Fall, wenn der Rauch im Treppenhaus und für andere Mieter unzumutbar wird. Wird auch noch die Gesundheit der andere Mieter gefährdet, so kann der Vermieter solch einen Mieter sofort rausschmeisen.
- Die Gesundheitsexperten finden die Entscheidung des Amtsgerichts sehr gut aber die Mietschützer eher kritisch.
- Eigentlich ist es einem Mieter nicht verboten in seinen eigenen vier Wänden zu rauchen.
Aber das Grundrecht in Bezug auf die Gesundheit des Nachbarn muss in diesem Fall vorrangig geachtet werden als die Freiheiten des Rauchers. Daher kann das Rauchen in Wohnung durch den Vermieter verboten werden.
Um was ging es bei der Entscheidung, dass das Rauchen in Mietwohnung verboten ist?
Bei dem Rauchenden Mieter handelt es sich um einen Rentner, der früher mal als Hausmeister tätig war. Dieser wohnte bereits seit 40 Jahren in seiner Mietwohnung und muss nun die Küngidung des Vermieters hinnehmen.
- Die Vermieterin sagte dem Amtsgericht, dass der Rentner seit mehr als einem Jahr die Wohnung nicht mehr gelüftet hatte und die Lüftung durch den Hausflur statt gefunden hat.
- Viele Mieter hatten sich beschwert und auch mit der Kündigung gedroht aber der Rentner hätte nicht reagiert.
- Der Rentner sagte jedoch, dass er gelüftet hätte und das nur ein Mieter sich beschwert hätte. Der Rentner war auch der Meinung, dass die Wohnungstür undicht sei und deshalb der ganze Rauch rauskam. Diese Gründen kamen später von der Alwältin und wurde daher bei diesem Verfahren nicht akzeptiert und auch nicht als Entschuldigung angenommen.
- Der Rentner schieb die Schuld auf seine Anwältin, dass diese wohl einen Fehler gemacht hätte. Außerdem war der Rentner der Meinung, dass seine Wohnung ein ein tolles Büroraum von der Vermieterin umgewandelt werden sollte und daher die Kündigung ausgesprochen wurde.
- Durch die Entscheidung des Amtsgericht muss der Mieter die Mietwohnung bereits vor dem Berufungsverfahren verlassen und sich eine neue Bleibe suchen.
- Bisher stellte das Rauchen in Mietwohnung immer ein Problem dar, meint das Krebsforschungszentrum. Durch diese Entscheidung besteht für die Nachbarn ein besserer Schutz.
Das Rauchen in Mietwohnung kann ein Kündigungsgrund darstellen, wenn die Nachbarn gesundheitlich belastet werden.
Viele Grüße
ihr Genussmittel Hartung